Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: Juli 2026

  • 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
    (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über die Durchführung von Fahrzeugüberführungen auf eigener Achse zwischen TransmyAuto (Inhaber: Paul Asong Anumbondem, Sielower Landstr. 90, 03044 Cottbus) – nachfolgend „Auftragnehmer“ – und dem Kunden – nachfolgend „Auftraggeber“.
    (2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
  • 2 Zustandekommen des Vertrages
    (1) Ein Anspruch auf Auftragsausführung besteht erst, wenn der Auftraggeber eine schriftliche oder digitale Auftragserteilung (z. B. via Web-Kontaktformular, WhatsApp oder E-Mail) übermittelt und der Auftragnehmer diese ausdrücklich bestätigt hat.
    (2) Der Auftraggeber hat vor dem Transport alle notwendigen Fahrzeugdaten (Fahrzeugtyp, Zustand, Abhol- und Zielort sowie Wunschtermin) wahrheitsgemäß bereitzustellen.
  • 3 Zustand des Fahrzeugs und Bereitstellung
    (1) Das zu überführende Fahrzeug muss sich in einem fahrbereiten, verkehrssicheren Zustand gemäß StVZO befinden. Die Bereifung muss den aktuellen Witterungsverhältnissen entsprechen.
    (2) Tritt während der Überführung ein technischer Defekt auf, der nicht vom Fahrer verschuldet wurde, trägt der Auftraggeber die Kosten für den Abschleppdienst sowie etwaige Werkstattkosten.
    (3) Ist ein Fahrzeug bei Eintreffen des Fahrers aufgrund von Mängeln, technischem Defekt oder fehlender Fahrbereitschaft nicht transportfähig, werden dem Auftraggeber 75 % des vereinbarten Überführungspreises als Ausfallgebühr in Rechnung gestellt.
  • 4 Wartezeiten und Fehlfahrten
    (1) Der Auftraggeber stellt sicher, dass das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt übergeben wird.
    (2) Verzögert sich die Fahrzeugübergabe vor Ort am Abhol- oder Zielort um mehr als 60 Minuten aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, wird für jede angefangene Stunde eine Wartezeit-Gebühr von 30,- EUR berechnet.
    (3) Erscheint am Zielort kein Übergabepartner, wird die Fahrt als Fehlfahrt abgerechnet. Der Auftraggeber trägt die Kosten für die Rückfahrt bzw. die sichere Verwahrung des Fahrzeugs.
  • 5 Preise, Treibstoff und Zahlungsbedingungen
    (1) Es gelten die im individuellen Angebot vereinbarten Festpreise.
    (2) Sämtliche Kosten für Treibstoff (Sprit), notwendiges Nachfüllen von Betriebsstoffen sowie Autobahn- und Straßengebühren (Maut) sind nicht im Basis-Überführungspreis enthalten und werden dem Auftraggeber eins zu eins weiterberechnet, sofern nicht ausdrücklich als Inklusivpreis vereinbart.
    (3) Der Rechnungsbetrag ist, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug per Banküberweisung fällig. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, bei Neukunden Vorkasse zu verlangen.
  • 6 Versicherung und Haftung
    (1) Der Auftragnehmer haftet im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Betriebshaftpflicht- bzw. Transportversicherung für Schäden, die nachweislich durch das Fahrpersonal während der Überführung verursacht wurden.
    (2) Die Haftung für Steinschläge, Glasbruch (ohne Fremdeinwirkung) oder unverschuldete Reifenpannen während der Fahrt auf eigener Achse ist ausgeschlossen, da es sich hierbei um allgemeine Betriebsrisiken des Straßenverkehrs handelt.
    (3) Die Haftung beginnt mit der Unterzeichnung des digitalen Übergabeprotokolls bei der Abholung und endet mit der Schlüsselübergabe am Bestimmungsort.
  • 7 Gerichtsstand
    Sofern es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten Cottbus.